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7. Dezember 2007

Hamburg mal wieder

Wo gehe ich hin, wenn ich im Internet irgendwas gefunden habe, das mir nicht gefällt und ich gefälligst den Betreiber einer Seite mundtot machen will? Zum Landgericht Hamburg natürlich! Denn die sind bekannt für weltfremde Internet-Urteile. Jetzt hat das Landgericht seinem Ruf wieder alle Ehre gemacht und Blogger Stefan Niggemeier dazu verdonnert jeden Kommentar erst nach manueller Überprüfung in seinem Blog freizuschalten. Bei einer so erfolgreichen Seite wie sie Niggemeier betreibt, grenzt das an ein Ding der Unmöglichkeit. Hier gehen gerade bei populären Themen Kommentare oft im Minutentakt ein. Aber die Hamburger Richter läßt das kalt.

Stein des Anstoßes war der Kommentar eines unbekannten Lesers zu einem Artikel über Call-TV Betreiber. Der Kommentator hinterließ an einem Wochenende zu nachtschlafender Zeit einen derben Kommentar zur in dem Beitrag genannten Firma Callactive, einer Endemol-Tochter, die für den Musiksender MTV Call-In-Sendungen produziert.

Niggemeier selbst sah, dass dieser Kommentar unter der Gürtellinie lag und entfernte ihn nur wenige Stunden später am Sonntagvormittag von seiem Blog. Doch für Callactive war das nicht genug. Man klagte vor dem LG Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Ab sofort muss Niggemeier alle Kommentare gegenlesen, bevor sie freigegeben werden.

Eine Praxis, wie sie selbst von gestandenen Onlinemedien wie beispielsweise der Süddeutschen Zeitung nicht gehandhabt wird, ja gehandhabt werden kann. Zwar wachen “Sittenwächter” hier streng über die Beiträge, können aber so manche Pöbelei erst kurz nach Erscheinen aus den Webseiten entfernen.

Nie den Schmusekurs verlassen

Bedenklich sind die Gründe, die Callactive gegen Niggemeier anführt. Allein mit der Tatsache, dass er einen kritischen Artikel über Callactive verfasst habe, habe er böse Kommentare geradez heraufbeschworen. Daher sei er dafür auch haftbar zu machen.

Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels” hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert” und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare’ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern”. Quelle: Stefan Niggemeier

Interessante Begründung. Wer also eine Kommentarfunktion zu kritischen Beiträgen zuläßt, ruft automatisch zu rechtswidrigen Pöbeleien auf? Harter Tobak. Journalisten sollten sich also am besten gar nicht mehr kritisch äußern? Alles schön weichspülen. Schmusejournalismus also, damit sich niemand auf den Schlips getreten fühlt. Und bloss nie die Leser zu Wort kommen lassen. Die sollen am besten alles wortlos konsumieren und sonst die Fresse Goschen halten.

Das LG Hamburg stimmt in den Tenor von Callactive mit ein: Durch den kritischen Artikel habe Niggemeier mit entsprechenden Leserreaktionen rechnen müssen und sei daher verpflichtet vorher alle Kommentare zu prüfen. Ob das nun überhaupt machbar ist, war dem Gericht dabei egal. Auch den Paragaphen 11 des Teledienstgesetzes wollte das Landgericht hier nicht gelten lassen. Demnach sind Forenbetreiber (und inhaltlich gesehen ist ein Blog mit einer Kommentarfunktion nicht anders) zwar für Ihr Forum verantwortlich, aber sind nicht haftbar zu machen, wenn sie einen rechtswidrigen Beitrag unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernen. Was hier geschehen ist.

§ 11, Teledienstgesetz
Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
[...]
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Das Landgericht Köln hatte 2002 in einem ähnlichen Fall einem Forenbetreiber mit eben dieser Begründung recht gegeben. Hamburg nicht.

Die Süddeutsche Zeitung handhabt – wohl nicht zuletzt aufgrund der internetfeindlichen Haltung einiger Gerichte – ihr Leserforum bei kritischen Themen ganz pragmatisch: Ist das Thema zu brenzlig, darf der Leser gar nicht erst einen Kommentar abgeben. Für die Leserschaft hat das aber einen bitteren Beigeschmack: “Meinungsfreiheit, gerne. Bei kritischen Themen halten Sie aber bitteschön die Klappe!”

PR Gau für Callactive

Ob sich Callactive mit dieser Aktion einen Gefallen getan hat, ist zu bezweifeln. Nicht zuletzt durch die Veröffentlichung des Themas beim vielgelesenen IT-Magazin heise.de ist das Unternehmen und der kritische Niggemeier Artikel nun in aller Munde. So kann PR zum Boomerang werden. Man hätte besser die Füße still gehalten und keiner hätte mehr über Callactive und die Methoden von Call-In Sendungen geredet.

PS: Ich selbst lese hier eingehende Kommentare immer zuvor gegen, aber auch nur, weil meine Leserschaft sich in überschaubarem Rahmen hält.
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