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Nach Feierabend Klappe halten: Die Angst vor dem Pöbel aus dem Netz

Was hat die Macher der Süddeutschen Zeitung geritten, die Kommentarfunktion ihrer Artikel ab sofort nur noch Werktags zwischen 9 – 18 Uhr freizuschalten? War es das jüngste Urteil zur Forenhaftung des Hamburger Landgerichts oder steckt mehr, wie etwa die latente Internetfeindlichkeit der Printmedien, dahinter? Außerhalb dieser neuen “Öffnungszeiten” ist es den Online-Lesern nicht mehr möglich, einen Beitrag der SZ zu kommentieren. Der Imageschaden ist perfekt. Ein virtuelles Trauerspiel “made in Germany”.

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Hamburg mal wieder

Wo gehe ich hin, wenn ich im Internet irgendwas gefunden habe, das mir nicht gefällt und ich gefälligst den Betreiber einer Seite mundtot machen will? Zum Landgericht Hamburg natürlich! Denn die sind bekannt für weltfremde Internet-Urteile. Jetzt hat das Landgericht seinem Ruf wieder alle Ehre gemacht und Blogger Stefan Niggemeier dazu verdonnert jeden Kommentar erst nach manueller Überprüfung in seinem Blog freizuschalten. Bei einer so erfolgreichen Seite wie sie Niggemeier betreibt, grenzt das an ein Ding der Unmöglichkeit. Hier gehen gerade bei populären Themen Kommentare oft im Minutentakt ein. Aber die Hamburger Richter läßt das kalt.

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Die Musikindustrie und ihre Helfer: Abzocke bei den “kleinen Fischen”

Sie stellen Fallen und verführen Kinder und Jugendliche zu Straftaten: Nur um diese anschließend zur Anzeige zu bringen. Den Familien drohen ruinöse Strafen und bescheren ihnen nicht selten rufschädigende Polizeibesuche bei denen ohne Rücksicht auch ganz private Daten beschlagnahmt und vernichtet werden. Ganz Legal. Die Musikindustrie fährt schwere Geschütze auf, wenn es darum geht ihr “geistiges Eigentum” zu beschützen. Dass sie mit diesen Methoden in Deutschland auch noch auf staatliche Rückendeckung trifft, ist beängstigend.

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Gravenreuth-Urteil: Jubel, Trubel, Heiterkeit

Grüne WelleSelten hat sich die Internet-Community so über ein Gerichtsurteil gefreut wie jetzt: Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr, in der Szene als “Abmahnanwalt” zu zweifelhaften Ruhm gekommen, muss für sechs Monate wegen Betruges in den Bau – ohne Bewährung. In zahlreichen Internetforen bejubelten die Leser die Meldung zum Urteil gegen den Münchner Anwalt. Bekannt wurde der “Abmahnanwalt” Anfang der 90er Jahre durch die so genannten „Tanja“-Briefe. Ein Testbesteller antwortete als “Tanja” auf Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, deren Inserenten auf der Suche nach Software-Tauschpartnern waren.* Wer auf den Trick hereinfiel und auf “Tanja” reagierte, bekam einen Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht ins Haus. weiter »