Kaum ist das neue Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EUHG) in Kraft getreten, sind die ersten Abmahn-Aasgeier schon wieder unterwegs. Das Gesetz besagt, dass Unternehmen, wie beim normalen Briefverkehr auch, bei geschäftlichen E-Mails den vollständigen Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz, das Registergericht und HRB-Nummer, sowie ggf. alle Vorstände und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben müssen. Schon machen vorgebliche Angebots-Anfragen an Unternehmen die Runde, einzig mit dem Ziel, die jeweilig Antwort der Firma auf Einhaltung der Gesetzesänderung zu überprüfen und bei Verstoß kostenpflichtig abzumahnen.


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