Das Geld hätte sie sich auch sparen können: Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Künstlerin abgewiesen, deren Bilder als Thumbnails in der Bildersuche bei google aufgetaucht sind. Die Dame war der Ansicht, der Suchmaschinengigant würde ihr Urheberrecht verletzten, indem er die verkleinerten Vorschaubilder von ihrer Homepage abbilden würde. Obwohl bereits die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatte, machte die Frau weiter und bekam nun von letzten Instanz das gleiche Resultat serviert: Die Klage mit dem Aktenzeichen I ZR 69/08 wurde zurückgewiesen.


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