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Über die Abmahnpraxis der Diözese Regensburg
Kennen Sie noch “Das Leben des Brian“? Da gibt es so eine Szene, bei der ein Mann gesteinigt werden soll, weil er den lieben Gott beim Namen genannt hat. “Du lästertest Gott auf infame Weise und wirst somit zu Tode gesteinigt!”, wirft ihm sein Ankläger vor. Doch als der Mann erwidert, was denn so schlimm daran sei, wenn man “Jehova” sage, fliegen bereits die ersten Steine. Der Ankläger will die Meute beruhigen und ruft “Niemand hat hier einen Stein zu werfen, bevor ich in diese Pfeife geblasen habe – und selbst wenn vorher jemand ‘Jehova’ sagt.
Doch ab da ist kein Halten mehr, die Meute steinigt nun auch den Ankläger selbst. Ähnlich kommt mir das Verhalten der Diözese Regensburg vor. Sie wirft zwar nicht mit Steinen, dafür aber mit Abmahnungen. Und zwar zunächst auf diejengen, die über Mißbrauchsfälle in ihrem Verantwortungsbereich berichten und nun auch noch auf diejenigen, die über die diejenigen berichten, die wegen ihrer Berichte abgemahnt wurden.
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Na das hat gesessen. Die Spiegel Online Redakteure Markus Brauck, Frank Hornig und Isabell Hülsen sind unzufrieden mit der deutschen Bloggerszene. Sie sei rechthaberisch, selbstbezogen und unpressionell heisst es in der Einleitung ihres Artikels „Beta-Blogger“. Aber einen Aspekt lassen sie in ihrer Streitschrift vollkommen außer Acht.
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Was hat die Macher der Süddeutschen Zeitung geritten, die Kommentarfunktion ihrer Artikel ab sofort nur noch Werktags zwischen 9 – 18 Uhr freizuschalten? War es das jüngste Urteil zur Forenhaftung des Hamburger Landgerichts oder steckt mehr, wie etwa die latente Internetfeindlichkeit der Printmedien, dahinter? Außerhalb dieser neuen “Öffnungszeiten” ist es den Online-Lesern nicht mehr möglich, einen Beitrag der SZ zu kommentieren. Der Imageschaden ist perfekt. Ein virtuelles Trauerspiel “made in Germany”.
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Wo gehe ich hin, wenn ich im Internet irgendwas gefunden habe, das mir nicht gefällt und ich gefälligst den Betreiber einer Seite mundtot machen will? Zum Landgericht Hamburg natürlich! Denn die sind bekannt für weltfremde Internet-Urteile. Jetzt hat das Landgericht seinem Ruf wieder alle Ehre gemacht und Blogger Stefan Niggemeier dazu verdonnert jeden Kommentar erst nach manueller Überprüfung in seinem Blog freizuschalten. Bei einer so erfolgreichen Seite wie sie Niggemeier betreibt, grenzt das an ein Ding der Unmöglichkeit. Hier gehen gerade bei populären Themen Kommentare oft im Minutentakt ein. Aber die Hamburger Richter läßt das kalt.
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Ein übles Düftchen schwebt über dem Web: Eigentlich war der Grimme Online Award stets eine beliebte Auszeichung für die besten Webseiten des Landes. Doch nach einer Reihe peinlicher Pannen ist damit Essig: Die verfrühte Veröffentlichung der Gewinner noch während eine Online-Abstimmung nicht beendet war, ein Nominee, der bis kurz vor Schluss noch in der Jury saß und last but not least eine Webseite die nominiert wurde und dann erst das Licht der Onlinewelt erblickte. Jetzt sehen sich die Veranstalter im Kreuzfeuer der Kritik. Mittendrin auch die “Stars” der Bloggerszene Stefan Niggemeier und Mario Sixtus.
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