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Ach was waren das damals im Mittelalter doch für gute Zeiten. Da gab es sie noch, die gute alte Lynchjustiz. Irgend ein Bösewicht in der Nachbarschaft? Ein Gewaltäter? Ein Dieb? Vielleicht auch nur ein Gerücht? Egal. Der gute alte Mob konnte damals noch ungestraft mit Fackeln, Schaufeln und Spitzhacke bewaffent losziehen und den Delinquenten ungestraft zur Strecke bringen. Am besten in Stückchen hacken und die Überreste zur Abschreckung am nächsten Baum aufknüpfen. Das entlastete schon damals die Justiz ungeheuerlich. Klar, da erwischte es ab und an auch mal den Falschen. Gleiche Frisur, ähnliche Zahnlücke, was solls. Sowas würde man heute unter “Kollateralschäden” verbuchen. Mit seiner jüngsten Forderung, Gewalttäter im Internet mit Namen, Foto und Wohnort öffentlich an den Pranger zu stellen, scheint der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt diesem “Outsourcing”-Gedanken staatlicher Gewalt wieder Auftrieb geben zu wollen.
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Dass sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse am 1. Mai in Berlin an einer Sitzblockade beteiligte um seinen persönlichen Protest gegen eine genehmigte Demonstration von Neonazis Ausdruck zu verleihen, schmeckt der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nicht sonderlich. Aber bei einer bloßen Missfallensbekundung will es deren Bundesvorsitzender Reiner Wendt nicht belassen. Thierse solle schleunigst zurücktreten, weil dieser “die personifizierte Ansehensschädigung des deutschen Parlaments” sei. Thierse habe sich strafbar gemacht, als er am Wochenende Polizeikräfte behinderte, als er sich vor dem Neonazi-Aufmarsch auf die Fahrbahn setzte. Demonstrationen gegen Rechtsradikale dürften aber nur auf “rechtstaatliche Weise” erfolgen, heißt es in der nun veröffentlichten Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft.
Man fragt sich, inwiefern die folgenden Bilder sich noch mit Rechtstaatlichkeit erklären lassen. Hier wird ein Demonstrant am 1. Mai von einer herannahenden Polizeitruppe umgerannt. Als er am Boden liegt, tritt ein Uniformierter noch einmal kräftig nach:
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