20 Jahre ist das verheerende Geiseldrama von Gladbeck nun her. Tagelang hielt es die Republik in Atem und endete mit dem Tot dreier Menschen. Journalisten gerieten damals wegen ihrer Sensationslust massiv in die Kritik. “Sündenfall einer Branche” schreibt der FOCUS. 20 Jahre danach konnten sich einige davon in der Presse nun sich zu ihrem damaligen Verhalten zu äußern. So auch Udo Röbel, damals stellvertretender Chefredakteur des Kölner Boulevardblatts “Express”. Heute bereue er sein Verhalten, wie es bei Spiegel Online “einestages” nachzulesen ist. Bei einem Artikel der Nordwest-Zeitung mag der geneigte Leser aber den Eindruck bekommen, man habe mit einem anderen “Kollegen” noch eine ganz andere Rechnung offen .
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Der Tag, an dem ich „geadelt“ wurde
Montag, 11. Februar 2008, Amtsgericht München. Drei Termine stehen an diesem Tag im Gerichtssaal Nummer B 106 an. Gegen die Deutsche Telekom AG, die Allianz AG und der erste, gleich um halb elf, gegen mich. Seit acht Stunden bin ich bereits auf den Beinen. Und die Fahrt von Düsseldorf nach München mit der Bahn geht auch nicht ganz spurlos an einem vorbei. Dennoch, es ist ein wunderschöner Morgen mit blauem Himmel landauf landab. Aber eiskalt.
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Wo gehe ich hin, wenn ich im Internet irgendwas gefunden habe, das mir nicht gefällt und ich gefälligst den Betreiber einer Seite mundtot machen will? Zum Landgericht Hamburg natürlich! Denn die sind bekannt für weltfremde Internet-Urteile. Jetzt hat das Landgericht seinem Ruf wieder alle Ehre gemacht und Blogger Stefan Niggemeier dazu verdonnert jeden Kommentar erst nach manueller Überprüfung in seinem Blog freizuschalten. Bei einer so erfolgreichen Seite wie sie Niggemeier betreibt, grenzt das an ein Ding der Unmöglichkeit. Hier gehen gerade bei populären Themen Kommentare oft im Minutentakt ein. Aber die Hamburger Richter läßt das kalt.
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Selten hat sich die Internet-Community so über ein Gerichtsurteil gefreut wie jetzt: Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr, in der Szene als “Abmahnanwalt” zu zweifelhaften Ruhm gekommen, muss für sechs Monate wegen Betruges in den Bau – ohne Bewährung. In zahlreichen Internetforen bejubelten die Leser die Meldung zum Urteil gegen den Münchner Anwalt. Bekannt wurde der “Abmahnanwalt” Anfang der 90er Jahre durch die so genannten „Tanja“-Briefe. Ein Testbesteller antwortete als “Tanja” auf Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, deren Inserenten auf der Suche nach Software-Tauschpartnern waren.* Wer auf den Trick hereinfiel und auf “Tanja” reagierte, bekam einen Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht ins Haus.
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