Subjektiver Eindruck oder Tatsache? Die Politik überschlägt sich mit immer neuen Verbotsforderungen
“Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.” – so steht es im Artikel 2 des Grundgesetzes. Und dieses Recht auf freie Entfaltung bedeutet, dass ich mein Leben so gestalte, wie es mir gefällt – auch wenn andere meinen Stil für unvernünftig halten. Im Falle von Minderjährigen sind es die Eltern, die immer noch die Hauptverantwortung für ihre Sprößlinge haben. Doch mit immer neuen Verbotsforderungen unter dem Etikett des Jugendschutzes untergräbt die Politik das notwendige Gespür der Eltern für eben diese Eigenverantwortung!


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