Aushöhlen statt abschaffen: Wie die Bundesregierung die Informationsfreiheit beerdigt

Ich habe da eine Frage nach IFG

„Wir reformieren das IFG, ganz in unserem Sinne“ – Illustrationsidee: Dennis Knake. Umsetzung: ChatGPT

Ohne ein ganz besonderes Gesetz wüsste bis heute niemand, dass Philipp Amthor auf Bundestagsbriefpapier für ein dubioses Start-up warb. Auch Jens Spahns Masken-Deals lägen im Dunkeln. Das Informationsfreiheitsgesetz hat beides ans Licht gebracht. Mit dieser Transparenz soll bald Schluss sein.

Zusammenfassung

  • Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt seit 2006 jedem Menschen, ohne Grund Einblick in staatliche Akten zu verlangen. Zahlreiche Skandale kamen nur so ans Licht.
  • Punkt 32 des Koalitionspapiers vom 2. Juli 2026 bindet Anfragen an ein „berechtigtes Interesse“, schwärzt Behördennamen und öffnet die Gebühren nach oben.
  • Für Vereine, Presse und Millionen Menschen ohne EU-Pass wäre das Recht praktisch tot – Verantwortung ließe sich kaum noch zuordnen, das Korruptionsrisiko steigt.

Was ohne das Gesetz im Dunkeln läge

2018 warb der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor auf dem Briefpapier des Bundestages beim Wirtschaftsministerium für das Start-up Augustus Intelligence, an dem er selbst beteiligt war. Öffentlich wurde der Vorgang erst durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Amthor kassierte seinen ersten Karrieredämpfer. Auch die Maskenaffäre von Jens Spahn nährten interne E-Mails, die eine solche Anfrage freilegte. Das sind keine Einzelfälle. Plagiatsaffären, Fördermittelmissbrauch, Interessenkonflikte – vieles davon wurde erst sichtbar, weil jemand eine Behörde zur Herausgabe zwang. Rund 300.000 Anfragen liefen seit 2006 allein über die Plattform FragDenStaat. Jede einzelne ist ein Stück Kontrolle der Bürger über ihren Staat. So funktioniert Rechenschaft in einer Demokratie. Damit könnte es bald vorbei sein. Die geplante Reform macht Anfragen für Vereine, Journalisten und Millionen Menschen ohne deutschen oder EU-Pass praktisch unmöglich – und für alle übrigen mühsam, teuer und begründungspflichtig.

Worum es beim IFG überhaupt geht

Seit 2006 gilt ein schlichtes Prinzip: Jeder darf von Bundesbehörden Einblick in Akten, Verträge und E-Mails verlangen, ohne einen Grund zu nennen. Das Amt muss liefern, solange keine gesetzliche Ausnahme greift. Dieser voraussetzungslose Zugang ist der Kern des Gesetzes. Genau ihn nimmt die Koalition ins Visier.

Was die Koalition vorhat

Der Beschluss steht unter Punkt 32 des Papiers „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, eingeklemmt zwischen Rente und Steuern. Der Ton klingt fürsorglich: Man wolle das IFG „verständlicher und transparenter“ machen. Der Inhalt sagt das Gegenteil. Vier Hebel legen das Gesetz lahm. Erstens der Zwecknachweis: Wer etwas wissen will, muss künftig ein „berechtigtes Interesse“ belegen. Bisher genügte die schlichte Neugier. Zweitens die Herkunft: Geprüft wird, das Recht auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ zu beschränken. Drittens die Anonymität: Behörden sollen die Namen ihrer Mitarbeitenden pauschal schwärzen, angeblich zum Schutz „vor Anfeindungen und Drohungen“. Viertens das Geld: Der Gebührendeckel fällt, künftig gilt das Kostendeckungsprinzip. Eine Anfrage kann teuer werden, bevor eine Antwort kommt.

Warum „Reform“ das falsche Wort ist

Ein Recht, das jeder ohne Grund nutzen darf, in eines zu verwandeln, das man erst rechtfertigen muss, ist keine Reform. Es ist eine Umkehrung. Das sagt nicht ein empörter Aktivist, sondern die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider: Der voraussetzungslose Zugang werde „in sein Gegenteil verkehrt“. Wenn die Aufseherin über das Gesetz vor dessen Aushöhlung warnt, sollte das schwerer wiegen als jede Regierungs-Beruhigung.

Ein Geschmäckle, das bleibt

2025 leitete ausgerechnet derselbe Philipp Amthor die Koalitions-Arbeitsgruppe, die das Gesetz erstmals streichen wollte. Nach massivem Protest zog er zurück. Nun kommt der Angriff erneut, diesmal gemeinsam von Union und SPD. Am Tisch des Koalitionsausschusses sitzt auch Jens Spahn, den das Gesetz einst bloßstellte. Ist es Zufall, dass jene Politiker das Gesetz stutzen wollen, die es selbst in Bedrängnis brachte? Die Frage muss jeder für sich beantworten. Sie stellt sich allerdings von selbst.

Was die Koalition ins Feld führt

Die Argumente der Regierung verdienen eine ehrliche Prüfung. Behördenmitarbeiter werden tatsächlich bedroht, ihr Schutz ist berechtigt. Nur rechtfertigt er keine pauschale Anonymisierung aller Entscheider. Wo eine echte Gefahr besteht, ließe sich ein Name im Einzelfall schwärzen. Alle zu verbergen, um wenige zu schützen, kappt die Nachvollziehbarkeit gleich mit. Der Verweis auf Missbrauch und Bürokratie überzeugt ebenso wenig: Belastbare Zahlen bleibt die Koalition schuldig. Das schwerfällige IFG gehörte modernisiert, keine Frage. Nur weist der Weg in die falsche Richtung. Nötig wäre ein Transparenzgesetz, das Behörden zur Veröffentlichung verpflichtet, statt eine Mauer aus Nachweispflichten.

Worauf es hinausläuft

Am schwersten wiegt die Schwärzung. Wer nicht mehr erfährt, welche Stelle wie entschied, kann Verantwortung nicht mehr zuordnen. Darin liegt das eingebaute Korruptionsrisiko, vor dem auch Fachdienste wie heise warnen. Ein Staat, der seine Akten schließt, misstraut seinen Bürgern. In einer Demokratie läuft das Misstrauen genau andersherum.

Eine Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger in den Staat. Dazu gehören Transparenz und Rechenschaftspflicht. Wer die Hürden nun so hoch hängt, um sich so aus dieser Verantwortung heraus zu mogeln, fördert damit nur noch mehr Misstrauen, Politikverdrossenheit und hilft damit am Ende nur radikalen Kräften.

Häufige Fragen zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Wird das Informationsfreiheitsgesetz abgeschafft?

Formal nicht. Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026 eine „Weiterentwicklung“. Faktisch würde die geplante Nachweispflicht das Gesetz jedoch weitgehend unbenutzbar machen. Kritiker sprechen deshalb von einer De-facto-Abschaffung.

Was bedeutet „berechtigtes Interesse“ bei einer IFG-Anfrage?

Bisher darf jeder Auskunft verlangen, ohne einen Grund zu nennen. Künftig müsste man belegen, warum man einen besonderen Anspruch auf die Information hat. Da sich das oft nicht nachweisen lässt, fielen die meisten Anfragen weg.

Wer dürfte künftig noch Anfragen stellen?

Die Koalition prüft, das Recht auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger zu beschränken. Organisationen und Vereine als juristische Personen sollen außen vor bleiben. Millionen Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit verlören den Zugang.

Welche Skandale wurden durch das IFG aufgedeckt?

Dazu zählen Philipp Amthors Lobbytätigkeit für Augustus Intelligence, interne Unterlagen zur Maskenaffäre von Jens Spahn sowie zahlreiche Fälle von Fördermittelmissbrauch und Interessenkonflikten. Ohne das Gesetz wären viele davon nie öffentlich geworden.

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