40 Polizeikameras für 200 Studenten?

In mehreren deutschen Universitäten halten Studenten seit einigen Tagen Hörsääle besetzt. Die Protestaktionen richteten sich gegen die Missstände im Bildungssystem. So beklagen viele Studenten übervolle Studiengänge, unterfinanzierte Universitäten und gravierende Mängel bei der Umstellung auf die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge.

In Tübingen ließ die Universität die Demonstration von der Polizei heute morgen auflösen. Augenzeugen berichten nun, bei der friedlichen Räumung seitens der Studenten sei die Polizei mit massivem Personal- und  Kameraaufgebot, 100 Polizisten mit bis zu 40 Kameras für rund 300 Studenten aufgetreten, Medienberichte sprechen sogar von nur rund 200 protestierenden Studenten in der Tübinger Uni.

Heute morgen hat das Rektorat unter großem Polizeiaufgebot den Hörsaal 25 der Uni Tübingen räumen lassen. Mehr als 300 Studenten verließen friedlich den Platz, während über 100 Polizisten sich um die „Sicherheit“ der Räumung kümmern sollten, welcher sie auch durch massives Kamera-aufgebot (mehr als 40 Polizei-Kameras zur Filmung aller Besetzer) nachgekommen zu sein scheinen. Unter anderem anwesend waren auch noch Pressevertreter, z.b. von der dpa und dem SWR. Der Rektor selbst hat sich durch den Kanzler vertreten lassen, er war sich wohl selbst zu schade dafür. (Quelle: Der Verfasser ist dem Autor bekannt, möchte aber anonym bleiben.)

Stellt sich mir die Frage, ob der Einsatz der Kameras, egal ob es nun zwei, 20 oder 40 waren, rechtens war. Filmaufnahmen seitens der Polizei haben eine einschüchternde Wirkung, die einen Demonstranten bei der friedlichen Ausübung seines Grundrechtes auf Meinungsfreiheit behindern kann. Wer sich von der Staatsmacht so beobachtet fühlt, überlegt es sich vielleicht beim nächsten Mal, auf keine Demonstration mehr zu gehen.

So heisst es im Versammlungsgesetz, Paragraph 12a über öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen:

Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

Auch das Verwaltungsgericht in Münster Urteilte im August 2009, dass die Polizei erst bei erheblichem „Gefährdungspotenzial der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zur Kamera greifen darf. In dem Urteil (AZ: 1 K 1403/08) wurde das Filmen seitens der Polizei einer friedlichen Anti-Atomkraftdemonstration am 4. Juni 2008 unter dem Motto „Urantransporte stoppen“ für „rechtswidrig“ erklärt.

Und auch das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Eilantrag gegen eine Neufassung des bayerischen Versammlungsgesetzes im Februar diesen Jahres fest:

Das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung in dieser Weise festgehalten wird, kann Einschüchterungswirkungen haben, die zugleich auf die Grundlagen der demokratischen Auseinandersetzung zurückwirken. Denn wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch persönliche Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten. (BvR 2492/08)

Trotz Räumung haben die Studenten eine Fortsetzung der Protestaktionen angekündigt. Ab 17. November sollen offiziell bundesweite „Bildungsstreiks“ beginnen.

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4 Kommentare

  1. Das ist hart. Und Rektor Engler selber hatte nicht mal Lust, so früh aufzustehen. Hauptsache, auf Kosten des Steuerzahlers Macht demonstrieren.

    Eine Gefährdung bestand zu keinem Zeitpunkt, der HS 25 war nicht von Militanten oder schwarzem Block besetzt, sondern von ganz normalen Studententinnen und Studenten, die sich – das dürften die Zivilpolizisten im Saal ja mitbekommen haben – mehrfach für einen friedlichen Ablauf der Räumung und gegen Gewalt ausgesprochen haben.

  2. @Martin
    Das ist so nicht richtig. Engler WAR da, er hat nur nichts gesagt und statt dessen den Kanzler die förmliche Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes vorlesen lassen.

  3. Es sind unsere Kinder, die sich da völlig berechtigt gegen den Murks der HRK wehren. Und es sind die Original 68er und ihre Uni-Klone die 2009 die Bespitzelung und die staatliche Gewalt an die Unis zurück holen. Zum Kotzen.

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